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Geschichte des Ortes und der Pfarrkirche
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Ruhestand- ein unbekanntes Land

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Geburt

»Fragen und Antworten zum Verständnis der Taufe.«

Was bedeutet die Taufe?
Als Taufe wird das Sakrament bezeichnet, durch welches Gott sein für alle sicht- und hörbares „Ja“ zu diesem Menschenkind erweist.


Ist man mit der Taufe automatisch Mitglied einer Kirche?
Ja. Mit der Taufe beginnt die Kirchenmitgliedschaft.

Warum praktiziert die Kirche die Kindertaufe?
Weil die Taufe als ein Geschenk Gottes verstanden werden soll, und nicht als eigener Verdienst. Kleine Kinder können noch nichts zur Taufe hinzutun. Gott beschenkt sie unabhängig davon, wie sie sich verhalten. Eltern und Paten haben die Aufgabe, stellvertretend den Glauben für die Kinder zu bezeugen und den Kindern im Heranwachsen zu vermitteln.

Wie alt sollte das Kind zur Taufe sein?

In früheren Zeiten wurden die Kinder aufgrund der hohen Kindersterblichkeit bereits in den ersten Tagen und Wochen ihres Lebens getauft. Viele Eltern bringen heutzutage ihr Kind während des ersten Lebensjahres zur Taufe.

Wer hält das Kind bei der Taufe auf dem Arm?
Sie dürfen selbst entscheiden, wer das Kind zur Taufe trägt.

Kann mein Kind auch ohne Taufe an Angeboten der Kirche teilnehmen?
Ja.

Es ist abzusehen, dass mein Kind kurz nach der Geburt sterben wird. Ist es ohne Taufe auf ewig verloren?
Nein, das ist eine Anschauung aus früheren Zeiten. Sie können ihr Kind aber auch heute in Notfällen auch gleich nach der Geburt taufen lassen. Jeder getaufte Christ darf eine Nottaufe vornehmen. Sie muß dann nur im Pfarramt angezeigt werden.

Mein Kind ist behindert. Gibt es eigene Taufformen für behinderte Kinder?
Die Kirche macht keinen Unterschied bei behinderten Kindern. Trotzdem wird der Pfarrer gern auf Ihre besondere Situation eingehen.

Wir sind noch nicht kirchlich getraut. Können wir das mit der Taufe unseres Kindes verbinden?
Ja, das ist in einer gemeinsamen gottesdienstlichen Feier möglich.


Kirchenmitgliedschaft und Taufe

Ich bin in der Kirche. Mein Ehepartner nicht. Können wir unser Kind taufen lassen?
Ja. Ihr Ehepartner sollte jedoch der christlichen Erziehung Ihres Kindes zustimmen.



Kirchenschmuck und Taufe

Wer schmückt die Kirche zur Taufe?
Ein Kirchenschmuck in Form eines Blumengesteckes ist in unserer Kirche vorhanden. Falls Sie eigene Wünsche dazu haben oder auch das Taufbecken schmücken wollen, können Sie das nach Absprache beim Taufgespräch gerne tun..

Kleidung und Taufe

Was sollen wir unserem Kind zur Taufe anziehen?
Grundsätzlich steht es Ihnen natürlich frei, was Sie Ihrem Kind anziehen wollen. In manchen Familien gibt es dafür spezielle Taufkleider, die von Generation zu Generation weiter gegeben werden. Ansonsten wählen Sie einfach etwas dem Anlass entsprechend Festliches.

Ihr Pfarrer vereinbart gerne einen Termin für ein Taufgespräch!

Erwachsenwerden: Die Konfirmation

I Welche Ziele wir haben

In der „Ordnung des kirchlichen Lebens der Ev. Kirche in Hessen und Nassau“ heißt es: „Die Kirche hat den Auftrag, Kinder und Jugendliche im Glauben zu fördern. Sie bereitet zur Konfirmation vor und gibt Hilfe in Lebensfragen und zu jugendgemäßen Formen christlicher Gemeinschaft. Eltern und Paten sind zur Mitarbeit eingeladen.“

Was genau heißt das oder kann es bedeuten?

Bei der Taufe haben Sie, liebe Eltern, sowie die Paten stellvertretend für Ihre Kinder Gottes allumfassendes „Ja“ angenommen. Bildlich gesprochen haben Sie die Hand, die Gott Ihrem Kind entgegen gestreckt hat, ergriffen.

I Feier der Gottesdienste

Es bedarf einer gewissen Zeit und einiger Erfahrung, bis das Feiern von Gottesdiensten einem vertraut wird. Jede Konfirmandin und jeder Konfirmand verpflichtet sich daher, mindestens alle 14 Tage einen Gottesdienst zu besuchen. Hinzu kommen die hohen kirchlichen Feiertage wie z.B. Weihnachten, Ostern und Pfingsten. Beabsichtigt ist, mit der Gruppe auch selbst Gottesdienste (jugendgemäß) zu gestalten.

 

II Rüst- und Konfirmationsgottesdienst

Am Abend vor der Konfirmation findet ein Rüstgottesdienst zur Einstimmung auf den folgenden Tag statt. Am Konfirmationstag selbst feiern wir einen festlichen Konfirmationsgottesdienst, in dem die Konfirmandinnen und Konfirmanden zum ersten Mal zur Teilnahme am Abendmahl zugelassen seid.

Mit der Konfirmation sind die Konfirmanden und Konfirmandinnen dann als mündige Christen und Christinnen zum Abendmahl zugelassen und erhalten das Patenrecht. Zudem können sie, haben sie am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet, den Kirchenvorstand mit wählen.

(aus dem Informationsblatt zur Konfirmation)

 

 

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